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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der VOGELEY GMBH GroßVerbraucher-Service

1. Lieferung
Die Lieferung erfolgt frei Haus. Alle Kosten durch Eil- und Expressfracht bzw. Postversand trägt der Käufer, wenn er eine dieser Versandarten wünscht. Bei Bestellungen eines Waren-Nettowertes von über 200,- Euro liefern wir innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland fracht- und verpackungsfrei. Für Warenbestellungen unter 200,- Euro wird eine Frachtkostenpauschale in Höhe von 10,- Euro berechnet.
Bei Belieferung per Palette ist der Empfänger verpflichtet, bei Auslieferung der Ware im Tauschweg die gleiche Zahl unbeschädigter Leerpaletten zurückzugeben, die in Größe, Bauart und Verwendbarkeit denjenigen Paletten entsprechen müssen, mit denen die Ware geliefert wurde. Andernfalls sind wir berechtigt, den Empfänger mit Wiederbeschaffungskosten zu dem uns jeweils in Rechnung gestellten Preisen weiterzubelasten.

2. Liefer- und Leistungszeit
2.1 Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, - z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnung usw. - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

3. Gefahrenübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.

4. Gewährleistung
Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr duch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unternehmer müssen Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist eine Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die beanstandete Ware ist zur Prüfung zur Verfügung zu halten und muß solange in produktentsprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Für Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre, jeweils ab Ablieferung der Ware.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Preisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

5. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt dies bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Untermehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware - etwa im Falle einer Pfändung der Ware bzw. der Forderung - unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

6. Preise / Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die der Käufer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Die Lieferungen erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen. Es gelten die gesetzlichen Zahlungsfristen von 30 Tagen nach Rechnungslegung als vereinbart. Bei Zahlung innerhalb zehn Tagen nach Rechnungslegung gewähren wir ein Skonto in Höhe von 1%, bei vereinbarter Regulierung durch Banklastschrift innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum in Höhe von 2% (gilt nicht für Österreich).
Der Käufer kommt in Verzug, wenn er auf eine Mahnung, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Der Käufer kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Für den Fall des Verzuges berechnen wir für das Jahr 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz; bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wir sind berechtigt, höhere Zinsen zu verlangen; eine Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Lieferungen und Zahlungen ist Hameln, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wenn der Besteller seinen Geschäftssitz im Ausland hat oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unauffindbar ist.
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind auch für alle künftigen Aufträge gültig. Unsere Geschäftsbedingungen haben Vorrang auch vor etwaigen eigenen Geschäftsbedingungen des Bestellers.

Für Details in der Beschreibung der Artikel ist in jedem Fall die Kennzeichnung der Original-Packung maßgebend.



 

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